Allgemeine Geschäftsbedingungen
zum Nutzungsvertrag der Vita Nova KG | Stand: 01.10.2026
1. Grundlagen und Vertragsgegenstand
1.1 Vertragspartner und Leistungsumfang
(1) Vertragspartner des Nutzers ist die Vita Nova KG, Industriestr. 6, 35580 Wetzlar (nachfolgend „Vita Nova“ oder „Studio“).
(2) Vita Nova gewährt dem Nutzer gegen das vereinbarte Entgelt das Recht, die nach dem gewählten Tarif umfassten Trainingsflächen, Trainingsgeräte und sonstigen Einrichtungen nach Maßgabe des Nutzungsvertrages, dieser AGB und der Hausordnung zu nutzen.
(3) Das Studio ist grundsätzlich 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche geöffnet. Vita Nova behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie für erforderliche Reinigungs-, Sicherheits- oder behördliche Maßnahmen. Vita Nova wird Einschränkungen nach Möglichkeit auf das notwendige Maß beschränken.
1.2 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.3 Allgemeine Pflichten des Nutzers
(1) Einrichtungen und Geräte sind pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu benutzen. Die Hausordnung sowie Sicherheits-, Bedienungs- und Nutzungshinweise sind zu beachten.
(2) Das Mitbringen von Begleitpersonen oder Kindern in die Trainingsbereiche ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Vita Nova zulässig. Tiere dürfen nicht in das Studio mitgebracht werden, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
(3) Das entgeltliche oder sonst gewerbliche Anbieten eigener Trainings- oder sonstiger Dienstleistungen im Studio ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Vita Nova untersagt.
1.4 Spinde, Garderobe und zurückgelassene Gegenstände
(1) Soweit Spinde bereitgestellt werden, dürfen diese ausschließlich während der Anwesenheit des Nutzers im Studio verwendet werden. Eine dauerhafte Belegung oder Nutzung über die Anwesenheitszeit hinaus ist nicht gestattet. Das Mitbringen, Aufbewahren, Lagern, Weitergeben oder der Handel mit gesetzlich verbotenen Substanzen, Betäubungsmitteln sowie sonstigen gesetzlich verbotenen Stoffen oder Gegenständen ist in sämtlichen Bereichen des Studios untersagt. Ebenso untersagt sind das Mitbringen, Aufbewahren, Lagern und der Konsum alkoholischer Getränke. Dies gilt insbesondere auch für die Aufbewahrung oder Lagerung in Spinden, Garderoben oder sonstigen Ablage- und Aufbewahrungsmöglichkeiten.
(2) Vita Nova ist berechtigt, außerhalb der Anwesenheitszeit belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen. Gegenstände, die einem bestimmten Nutzer zugeordnet werden können, werden für mindestens 14 Tage sicher verwahrt und auf Verlangen an den berechtigten Nutzer herausgegeben.
(3) Nach Ablauf der 14-tägigen internen Aufbewahrungsfrist werden nicht abgeholte Gegenstände nach den gesetzlichen Vorschriften über Fundsachen behandelt. Eine Vernichtung oder Entsorgung erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist; insbesondere bleiben gesetzliche Anzeige-, Verwahrungs- und Herausgabepflichten unberührt.
(4) Die Bereitstellung von Spinden oder Garderoben begründet keine Bewachungs- oder Verwahrungspflicht für deren Inhalt oder für sonstige im Studio eingebrachte oder zurückgelassene Gegenstände. Für Verlust oder Beschädigung gelten die Haftungsregelungen in Ziffer 7.3; zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt. Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von in den Spinden aufbewahrten Gegenständen übernimmt Vita Nova keine Haftung, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eine Haftung besteht
2. Vertragsschluss und Nutzungsvertrag
2.1 Vertragsschluss
(1) Der Nutzer gibt durch Betätigung der hierfür vorgesehenen zahlungspflichtigen Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages ab. Die Annahme des Angebots durch Vita Nova und damit der Vertragsschluss erfolgen durch eine Bestätigung per E-Mail.
(2) Die im Online-Bestellprozess ausgewählten Vertragsdaten, insbesondere Tarif, Beitrag, Zahlweise, Mindestlaufzeit, Vertragsbeginn, Verlängerung und Kündigungsfrist, werden Bestandteil des Nutzungsvertrages.
(3) Vita Nova behält sich vor, sich innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss in Textform vom Vertrag zu lösen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht. Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen, wenn ein früherer Nutzungs- oder Mitgliedsvertrag derselben Person mit Vita Nova wegen Zahlungsverzugs oder einer erheblichen Vertragsverletzung durch Vita Nova beendet worden war. Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers sowie die Rückabwicklung bereits erbrachter Leistungen bleiben unberührt.
(4) Nutzern, die den Vertrag online abschließen und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der gesonderten Widerrufsbelehrung zu.
(5) Bei Aktions-, Einführungs- oder sonstigen Sondertarifen kann für einen bestimmten Zeitraum ein vom regulären Nutzungsentgelt abweichendes Nutzungsentgelt vereinbart werden. Nach Ablauf des vereinbarten Aktions- oder Sonderzeitraums gilt das bei Vertragsschluss für den anschließenden Zeitraum ausdrücklich vereinbarte Nutzungsentgelt.
Die Dauer des Aktions- oder Sonderzeitraums sowie die Höhe des während dieses Zeitraums und anschließend zu zahlenden Nutzungsentgelts ergeben sich aus dem vor Vertragsschluss ausgewiesenen Vertragsdaten. Eine darüber hinausgehende einseitige Erhöhung des Nutzungsentgelts wird durch diese Regelung nicht gestattet.
2.2 Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit
Der Online-Vertragsschluss ist nur volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen gestattet. Verträge mit Minderjährigen oder nicht voll geschäftsfähigen Personen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und der erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
2.3 Nutzerdaten und elektronische Kommunikation
(1) Der Nutzer hat bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse und die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten anzugeben. Änderungen der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Zahlungsdaten sind Vita Nova unverzüglich mitzuteilen.
(2) Vertragsbezogene Mitteilungen können in Textform an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
3. Aktivierungsgebühr und Nutzungsbeginn
3.1 Aktivierungsgebühr
(1) Für die erstmalige Einrichtung des Nutzungsvertrages und die administrative sowie technische Vorbereitung des Studiozugangs wird eine einmalige Aktivierungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben.
(2) Die Aktivierungsgebühr umfasst insbesondere die Einrichtung des Nutzerkontos, die Erfassung und Zuordnung der für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzerdaten, die Einrichtung und Freischaltung der persönlichen Zugangsberechtigung für den Zugang über QR-Code/App sowie die organisatorische und technische Vorbereitung der Nutzung des Studios und der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(3) Die Aktivierungsgebühr wird mit Vertragsabschluss fällig und ist im Rahmen des Online-Bestellprozesses zu entrichten.
(4) Die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsrecht bleiben unberührt. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Aktivierungsgebühr bei Vertragswiderruf innerhalb von 14 Tagen besteht nicht.
3.2 Sofortiger Nutzungsbeginn
(1) Der Nutzungsbeginn entspricht grundsätzlich dem Datum des Vertragsabschlusses. Mit Vertragsabschluss beginnt die Nutzungsberechtigung unmittelbar; eine gesonderte Wartezeit besteht grundsätzlich nicht. Ruft Vita Nova einen Aufnahmestopp neuer Mitglieder aus, kann sich die Wartezeit bis zur Nutzungsberechtigung verschieben und von dem Vertragsdatum abweichen. In diesem Fall wird das Neumitglied auf eine chronologisch nach Mitgliedsanfrage geführte Warteliste gesetzt und bekommt die Nutzungsberechtigung zu gegebenen Zeitpunkt erteilt. Die Aktivierungsgebühr in Höhe von 50 EUR ist dennoch mit online Vertragsabschluss fällig.
(2) Abweichend hiervon beginnt bei vor Eröffnung des Studios geschlossenen Vorverträgen die Nutzungsberechtigung frühestens am 01.12.2026.
(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht und der gesetzliche Beginn der Widerrufsfrist bleiben hiervon unberührt. Bei vor Eröffnung des Studios geschlossenen Vorverträgen räumt Vita Nova dem Nutzer zusätzlich ein vertragliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem frühestmöglichen Nutzungsbeginn am 01.12.2026 ein. Dieses zusätzliche vertragliche Widerrufsrecht lässt das gesetzliche Widerrufsrecht unberührt.
4. Hausordnung und Verhalten
(1) Der Nutzer hat die jeweils geltende Hausordnung zu beachten, soweit deren Regelungen der Sicherheit, Ordnung, Hygiene oder dem störungsfreien Studiobetrieb dienen und den Nutzungsvertrag nicht unangemessen verändern.
(2) Diebstahl, Sachbeschädigung, Belästigungen, Beleidigungen, Gewalt, gefährdendes Verhalten sowie erhebliche Störungen des Studiobetriebs sind untersagt.
(3) Bei Vertragsverstößen kann Vita Nova angemessene Maßnahmen treffen, insbesondere den Zugang vorübergehend sperren oder ein Hausverbot aussprechen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Elektronische Zutrittskontrolle und Zutrittsmedien
5.1 Persönlicher Studiozugang
(1) Der Zugang zum Studio erfolgt grundsätzlich über den dem Nutzer persönlich zugeordneten QR-Code innerhalb der hierfür vorgesehenen App oder einen VN Transponder. Sowohl der QR-Code als auch der VN Transponder sind personenbezogen und nicht übertragbar.
(2) Zusätzlich zum Zugang über QR-Code/App kann der Nutzer optional ein VN Transponder erhalten. Je Nutzer kann maximal ein VN Transponder ausgegeben und gleichzeitig zur Nutzung freigeschaltet werden.
(3) Für die erstmalige Ausgabe des VN Transponderarmbands wird ein Entgelt in Höhe von 9,90 EUR erhoben. Die Ausgabe erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
(4) Der VN Transponder ist personenbezogen und nicht übertragbar. Er darf ausschließlich von dem Nutzer verwendet werden, dem er zugeordnet wurde.
(5) Vita Nova ist berechtigt, das für den Studiozugang eingesetzte Zutrittssystem sowie die hierfür verwendeten technischen Zutrittsmedien zu ändern, zu ergänzen oder durch ein anderes geeignetes Zutrittssystem zu ersetzen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund kann insbesondere bei technischen Änderungen, Sicherheitsanforderungen, der Weiterentwicklung oder Einstellung eingesetzter Systeme oder aus betrieblichen Gründen vorliegen.
Vita Nova wird sicherstellen, dass dem Nutzer weiterhin eine zumutbare Möglichkeit zum vertragsgemäßen Zugang zum Studio zur Verfügung steht. Soweit erforderlich, wird der Nutzer rechtzeitig über die Änderung und die zur weiteren Nutzung notwendigen Maßnahmen informiert. Durch die Änderung dürfen die wesentlichen vertraglichen Nutzungsrechte des Nutzers nicht unangemessen eingeschränkt werden.
(6) Vita Nova haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass unbefugte Dritte den persönlichen QR-Code, Zugangsdaten oder einen dem Nutzer zugeordneten VN Transponder missbräuchlich verwenden, soweit Vita Nova den Missbrauch oder den hierdurch entstandenen Schaden nicht zu vertreten hat.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine persönlichen Zugangsdaten und Zutrittsmedien vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und Vita Nova einen Verlust, eine unbefugte Kenntniserlangung oder einen begründeten Verdacht auf Missbrauch unverzüglich mitzuteilen, damit die betroffene Zugangsberechtigung gesperrt werden kann.
Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen und die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 7.3 dieser AGB bleiben unberührt.
5.2 Verlust und Ersatz des VN Transponders
(1) Der Verlust eines VN Transponders ist Vita Nova unverzüglich mitzuteilen, damit die Zugangsberechtigung des verlorenen Transponders gesperrt werden kann.
(2) Nach dem Verlust besteht keine Verpflichtung, ein neues VN Transponders zu beziehen. Der Studiozugang über den persönlichen QR-Code innerhalb der App bleibt hiervon unberührt.
(3) Wünscht der Nutzer nach Verlust freiwillig die Ausgabe eines neuen VN Transponders, kann ein Ersatz nach vorheriger Terminvereinbarung ausgegeben werden. Für den neuen VN Transponder wird erneut ein Entgelt in Höhe von 9,90 EUR erhoben.
(4) Mit der Freischaltung eines Transponders wird ein gegebenenfalls noch aktiver vorheriger VN Transponder deaktiviert. Je Nutzer kann maximal ein VN Transponder gleichzeitig freigeschaltet sein.
5.3 Schutz der Zutrittsmedien
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, seinen QR-Code, seine Zugangsdaten und ein ausgegebenen VN Transponder vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
(2) Die Weitergabe oder Überlassung an Dritte sowie die Ermöglichung des Studiozutritts für Dritte unter Nutzung der persönlichen Zugangsberechtigung sind untersagt.
(3) Bei Verlust, Bekanntwerden der Zugangsdaten durch Dritte oder begründetem Verdacht auf Missbrauch ist Vita Nova unverzüglich zu informieren.
5.4 Missbrauch des Zutrittssystems und unberechtigte Mitnahme Dritter
(1) Ermöglicht der Nutzer schuldhaft einer nicht zutrittsberechtigten Person unter Verwendung des eigenen QR-Codes, der persönlichen Zugangsdaten, des VN Transponders oder auf sonstige Weise unter Nutzung seiner persönlichen Zugangsberechtigung den tatsächlichen Zutritt zum Studio, ist Vita Nova berechtigt, für jeden solchen Fall einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 150,00 EUR zu verlangen.
(2) Dem Nutzer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Vita Nova durch die unberechtigte Zutrittsgewährung kein Schaden entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale von 150,00 EUR ist.
(3) Vita Nova bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten. Ein nach Absatz 1 gezahlter Betrag wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.
(4) Weitergehende Rechte von Vita Nova, insbesondere die vorübergehende Sperrung der Zugangsberechtigung sowie die außerordentliche Kündigung des Nutzungsvertrages bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, bleiben unberührt.
6. 24/7-Betrieb und personalloses Studiokonzept
(1) Vita Nova wird grundsätzlich ohne dauerhaft anwesendes Personal betrieben. Es bestehen grundsätzlich keine personellen Öffnungszeiten. Während der Nutzung findet daher regelmäßig weder eine Trainingsbetreuung noch eine Trainingsaufsicht durch Vita Nova statt.
(2) Dem Nutzer ist insbesondere bekannt, dass Trainingsunfälle oder sonstige Notfallsituationen nicht notwendig durch Personal von Vita Nova wahrgenommen werden können. Der Nutzer hat im Notfall die erforderlichen Maßnahmen selbst einzuleiten und erforderlichenfalls den Rettungsdienst unter 112 zu verständigen.
(3) Soweit Einweisungen, Beratungsgespräche oder sonstige persönliche Leistungen angeboten werden, erfolgen diese ausschließlich nach gesonderter Terminvereinbarung. Ein Anspruch auf eine unverzügliche Einweisung oder auf einen bestimmten Termin besteht nicht. Verfügbare Termine für eine Einweisung können über den von Vita Nova hierfür bereitgestellten Buchungsweg eingesehen und vom Nutzer ausgewählt werden.
7. Nutzung, Sicherheit und Haftung
7.1 Eigenverantwortliche Nutzung
(1) Das Studio wird grundsätzlich ohne dauerhaft anwesendes Personal betrieben. Die Nutzung der Trainingsflächen, Trainingsgeräte und sonstigen Einrichtungen erfolgt eigenverantwortlich durch das Mitglied und auf eigene Gefahr. Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben hiervon unberührt.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich, die Trainingsgeräte und sonstigen Einrichtungen ausschließlich bestimmungsgemäß sowie unter Beachtung der jeweiligen Bedienungs-, Sicherheits- und Nutzungshinweise zu benutzen. Das Mitglied ist für die Auswahl und Intensität seines Trainings sowie für die Berücksichtigung seiner persönlichen körperlichen Belastbarkeit selbst verantwortlich.
(3) Das Mitglied hat sich vor der Nutzung eines Trainingsgeräts mit dessen bestimmungsgemäßer Bedienung und den geltenden Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Soweit für einzelne Geräte oder Trainingsbereiche eine Einweisung vorgesehen ist, darf die Nutzung erst nach deren Abschluss erfolgen.
(4) Soweit Vita Nova, deren Betreiber, Mitarbeiter oder Trainer Trainingspläne, Trainingsvorschläge oder sonstige allgemeine Trainingsempfehlungen zur Verfügung stellen, erfolgt deren Umsetzung eigenverantwortlich durch das Mitglied. Das Mitglied ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, die Übungen, Trainingsgewichte, Wiederholungszahlen und Trainingsintensität an seine individuelle körperliche Belastbarkeit, seinen Trainingszustand und etwaige gesundheitliche Einschränkungen anzupassen. Trainingspläne und Trainingsempfehlungen stellen keine medizinische Beratung oder Beurteilung der individuellen gesundheitlichen Eignung des Mitglieds dar.
(5) Vita Nova, deren Betreiber, Mitarbeiter und Trainer haften nicht allein deshalb für Verletzungen oder sonstige Schäden, weil diese im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung eines zur Verfügung gestellten Trainingsplans oder einer Trainingsempfehlung auftreten. Die Haftung richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Haftungsregelungen gemäß Ziffer 7.3 dieser AGB. Insbesondere bleiben Ansprüche wegen einer schuldhaften Verletzung von Beratungs-, Instruktions-, Sicherheits- oder sonstigen Vertragspflichten sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unberührt.
(6) Vita Nova ist berechtigt, einzelne Trainingsgeräte auszutauschen, Trainingsbereiche umzugestalten sowie einzelne Nebenleistungen oder sonstige Einrichtungen zu ändern, zu ersetzen oder einzustellen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar ist.
Die vertraglich vereinbarten wesentlichen Hauptleistungen und der Gesamtcharakter des vereinbarten Leistungsangebots dürfen hierdurch nicht unangemessen eingeschränkt werden. Gesetzliche Rechte des Nutzers bei einer wesentlichen Beeinträchtigung der vertraglich geschuldeten Leistungen bleiben unberührt.
7.2 Sicherheit und Defekte
(1) Das Mitglied hat vor der Nutzung auf erkennbare Beschädigungen, Fehlfunktionen oder sonstige Umstände zu achten, die einer sicheren Nutzung entgegenstehen. Erkennbare Defekte oder sicherheitsrelevante Auffälligkeiten sind dem Studio unverzüglich über den hierfür vorgesehenen Kommunikationsweg mitzuteilen.
(2) Geräte, die erkennbar defekt oder gesperrt sind, dürfen nicht benutzt werden. Vorhandene Sperrungen oder Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht entfernt, umgangen oder außer Kraft gesetzt werden.
(3) Bei einem Unfall oder einer sonstigen Notfallsituation hat das Mitglied unverzüglich die erforderlichen Notfallmaßnahmen einzuleiten und erforderlichenfalls den Rettungsdienst zu verständigen. Dem Mitglied ist bekannt, dass sich während der Nutzung des Studios grundsätzlich kein Personal vor Ort befindet.
7.3 Haftung des Studios
(1) Das Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Studios beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet das Studio unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Studio nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mitgliedsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Studios für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Das Studio haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die dem Mitglied durch das Verhalten anderer Mitglieder, Besucher oder sonstiger Dritter entstehen, soweit das Studio hierfür nicht nach den gesetzlichen Vorschriften selbst haftet.
(5) Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter persönlicher Gegenstände, insbesondere Kleidung, Geld, elektronischer Geräte und sonstiger Wertgegenstände, haftet das Studio nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften besteht.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1 Laufzeit und Verlängerung
(1) Mindestlaufzeit, Vertragsbeginn, Vertragsverlängerungsdauer und Kündigungsfrist ergeben sich aus den im Online-Bestellprozess ausgewählten Vertragsdaten.
(2) Soweit sich der Vertrag nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit verlängert, gelten für die anschließende Kündigung die ausgewiesenen und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Ordentliche und außerordentliche Kündigung
(1) Der Nutzungsvertrag kann von beiden Parteien nach Maßgabe der vereinbarten Vertragsdaten ordentlich gekündigt werden.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.3 Kündigung durch den Nutzer
Kündigungen können mindestens in Textform erklärt werden. Für online abschließbare Verbraucherverträge stellt Vita Nova unter https://vita-nova.club zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Kündigungsmöglichkeit bereit. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte und Formvorgaben bleiben unberührt.
8.4 Kein allgemeines Ruhensrecht
Ein allgemeines vertragliches Recht, den Nutzungsvertrag vorübergehend ruhen zu lassen, wird nicht eingeräumt. Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
9. Nutzungsentgelt und Zahlungsbedingungen
9.1 Beiträge und Fälligkeit
(1) Höhe, Zahlweise und Fälligkeit des Nutzungsentgelts ergeben sich aus den Vertragsdaten und dem im Online-Bestellprozess gewählten Tarif. Das Entgelt ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung geschuldet, soweit Vita Nova die vertraglich geschuldete Nutzungsmöglichkeit bereitstellt.
(2) Soweit im Online-Bestellprozess ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, ist Vita Nova berechtigt, die fälligen Beiträge und vereinbarten Entgelte auf Grundlage dieses Mandats einzuziehen.
(3) Der Nutzer hat für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen.
9.2 Rücklastschriften und Zahlungsverzug
(1) Kosten einer vom Nutzer zu vertretenden Rücklastschrift können in Höhe der Vita Nova tatsächlich entstandenen erforderlichen Kosten berechnet werden.
(2) Befindet sich der Nutzer mit der Zahlung fälliger Nutzungsentgelte im Zahlungsverzug und hat er die fälligen Beträge trotz Mahnung und Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Zahlungsfrist nicht ausgeglichen, ist Vita Nova bei Vorliegen der berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Vita Nova bleibt jedoch berechtigt, einen aufgrund der vom Nutzer zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung entstandenen Schaden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Einer Mahnung oder Fristsetzung bedarf es nicht, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Vita Nova kann insbesondere gesetzliche Verzugszinsen von 5,00% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz sowie erforderliche und erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung verlangen. Vita Nova ist berechtigt bei Zahlungsverzug die Forderung an einen Inkassodienstleister abzugeben. Der Nutzer hat dann neben der Hauptforderung auch die geltend gemachten Inkassokosten, Gerichtskosten und Vollstreckungskosten zu begleichen.
(3) Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann Vita Nova die Zugangsberechtigung bis zur Begleichung fälliger Forderungen vorübergehend sperren, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
10. Standort- und Wohnortwechsel
10.1 Beiträge und Fälligkeit
(1) Vita Nova ist berechtigt, den Studiostandort dauerhaft an einen anderen Standort zu verlegen, sofern die Nutzung des neuen Studiostandorts für den Nutzer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Entfernung zum bisherigen Standort, der Erreichbarkeit und des dort zur Verfügung stehenden Leistungsangebots, zumutbar bleibt.
Vita Nova wird die Nutzer über eine geplante dauerhafte Standortverlegung rechtzeitig informieren. Ist die Nutzung des neuen Standorts für den Nutzer aufgrund der konkreten Umstände unzumutbar, bleiben dessen gesetzliche Rechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Recht zur außerordentlichen Kündigung, unberührt.
10.2 Beiträge und Fälligkeit
(1) Ein Wechsel des Wohnortes des Nutzers stellt für sich allein grundsätzlich keinen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages dar. Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus einem im konkreten Einzelfall bestehenden wichtigen Grund bleiben unberührt.
11. Verbotene Substanzen und Verhalten
(1) Im Studio sind Rauchen sowie der Konsum illegaler Beträubungsmittel untersagt. Verbotene Substanzen, wie z.B. Alkohol oder Betäubungsmittel dürfen in den Trainingsbereichen nicht konsumiert werden.
(2) Das Anbieten, Überlassen oder Vertreiben illegaler Betäubungsmittel oder nicht zum persönlichen, ärztlich verordneten Gebrauch bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Studio ist untersagt.
(3) Schwere Verstöße können ein Hausverbot und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
12. Datenschutz
(1) Vita Nova verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
(2) Die jeweils bereitgestellte Datenschutzerklärung ist unter https://vita-nova.club/kontakt/datenschutz abrufbar.
13. Änderungen und Einschränkungen des Studiobetriebs
(1) Vita Nova darf einzelne Einrichtungen oder Bereiche vorübergehend sperren oder deren Nutzung einschränken, soweit dies aus sachlichen Gründen, insbesondere Wartung, Reparatur, Reinigung, Sicherheit, behördlichen Vorgaben oder höherer Gewalt, erforderlich ist.
(2) Wesentliche vertragliche Hauptleistungen dürfen nicht einseitig in einer Weise eingeschränkt werden, die den Nutzer unangemessen benachteiligt. Gesetzliche Rechte bei erheblichen Leistungsstörungen bleiben unberührt.
14. AGB-Änderungsklausel
(1) Vita Nova ist berechtigt, Bestimmungen dieser AGB für bestehende Nutzungsverträge mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit nach Vertragsschluss eine Änderung der für das Vertragsverhältnis maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften oder höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt oder eine Vertragsbestimmung hierdurch unwirksam, undurchführbar oder anpassungsbedürftig wird und die Änderung zur Anpassung an die geänderte Rechtslage erforderlich ist.
Eine Änderung ist nur zulässig, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen von Vita Nova für den Nutzer zumutbar ist und das bei Vertragsschluss bestehende Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu dessen Nachteil verändert wird.
Nicht von diesem Änderungsrecht erfasst sind insbesondere die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfristen, die vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie die Höhe des vereinbarten Nutzungsentgelts. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach hierfür gesondert vereinbarten wirksamen Regelungen.
Vita Nova wird den Nutzer über eine Änderung der AGB, deren Inhalt, den Grund der Änderung und den vorgesehenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens rechtzeitig in Textform informieren. Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
15. AGB-Änderungsklausel
(1) Ändert sich während der Vertragslaufzeit der für die vertraglichen Leistungen von Vita Nova geltende gesetzliche Umsatzsteuersatz, ist Vita Nova berechtigt und verpflichtet, das vereinbarte Nutzungsentgelt ausschließlich in dem Umfang anzupassen, der sich unmittelbar aus der Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ergibt.
Bei einer Erhöhung des maßgeblichen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes kann das Nutzungsentgelt entsprechend erhöht werden. Bei einer Senkung des maßgeblichen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird das Nutzungsentgelt entsprechend reduziert. Weitergehende Preisanpassungen werden durch diese Regelung nicht gestattet.
Vita Nova wird den Nutzer über eine hierauf beruhende Änderung des Nutzungsentgelts in Textform informieren.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Verbraucherstreitbeilegung
Vita Nova ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13.2 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
